Folge 88: Best of BAG - das Zeugnis: Wichtiger und sexyer als ihr glaubt!

Shownotes

Bei Fragen + Anregungen schreibt an:

Dr. Alexander Scharf: as@scharf-und-wolter.de oder an Jens Buchwald: jb@scharf-und-wolter.de

So erreicht ihr Herrn Dr. Schröder

sebastianschroeder@t-online.de

Kein Anspruch auf ein gutes Zeugnis!

Urteil des BAG vom 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-584-13/

Urteil des LAG Berlin Brandenburg vom 21. März 2013 – 18 Sa 2133/12

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001146879

Kein Anspruch auf Dank, Bedauern + gute Wünsche

BAG, Urteil vom 25.01.2022 – 9 AZR 146/21

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-146-21/

Wichtige Fristen im Arbeitsrecht

Teil 1: https://arbeitsrecht-fuer-arbeitgeber.podigee.io/85-neue-episode

Teil 2: https://arbeitsrecht-fuer-arbeitgeber.podigee.io/87-neue-episode

Transkript anzeigen

00:00:00: Einen schönen guten Tag.

00:00:01: Mein Name

00:00:01: ist Natalia Kuznetsov, ich bin Director People bei AUXMONEY im wunderschönen Düsseldorf.

00:00:07: Ich wünsche Ihnen jetzt viel Freude und vor allem viele

00:00:09: Erkenntnisse bei der neuesten Folge

00:00:11: meines Lieblings-Podcasts

00:00:13: Arbeitsrecht

00:00:14: für

00:00:14: Arbeitgeber.

00:00:29: Hallo und herzlich willkommen zu Folge eighty-eight unseres Podcasts Arbeitsrechts für Arbeit Geber heute mit dem Thema Best of BAG.

00:00:38: das Zeugnis wichtiger und sexier als ihr glaubt.

00:00:43: Beste Grüße und Moin aus Hamburg!

00:00:46: Auch von mir Jens Buchwald, Sommerliche Grüße aus Hamburg.

00:00:50: Moin!

00:00:52: Vielen Dank dass ihr euch wieder für uns und damit für Arbeitsrecht für Arbeitgeber entschieden habt.

00:00:58: Lehnt euch zurück oder wenn ihr gerade auf dem Weg zur Arbeit seid dreht die Lautstärke noch ein bisschen auf.

00:01:04: hier ist unsere neue Folge von Arbeitsrecht Für Arbeit Geber.

00:01:06: viel Spaß beim Zuhören.

00:01:09: Danke möchten wir an dieser Stelle Benjamin Trapp, der uns geschrieben hat.

00:01:13: Ihren Podcast höre ich regelmäßig und bin ein großer Fan.

00:01:17: Ja vielen Dank Herr Trapp für die freundlichen Worte!

00:01:21: Und dann danken wir noch Yvonne Landt, die uns geschrieben hatte.

00:01:24: Ich höre den Podcast gerne zum Beispiel beim sonntäglichen Hausputz.

00:01:30: Jeden da seine sag' ich nur Er ist informativ praxisnah und kurzweilig.

00:01:35: Selbstkomplexe rechtliche Inhalte werden einfacher klärt.

00:01:39: Die Beispiele aus dem Berufsalltag machen die Folgen interessant und leicht nachvollziehbar.

00:01:44: Insgesamt ein sehr empfehlenswerter Podcast für alle, die sich mit Arbeitsrecht beschäftigen möchten!

00:01:50: Vielen vielen Dank Frau Landt für diese vielen freundlichen Worte.

00:01:55: Und dann auch einen ganz besonderer Dank – der geht heute an Natalia Kuznetsov, die unsere Folge angesagt hat.

00:02:05: Ja, heute setzen wir unsere Reihe Best of BRG fort und beschäftigen uns mit einem Thema bei dem viele Arbeitgeber erst einmal denken.

00:02:13: Ja gut Zeugnisse müssen wir halt irgendwie schreiben.

00:02:16: das lästig kostet Zeit und am Ende sind doch sowieso alle Formulierungen gleich.

00:02:22: Und genau deshalb lautet der Titel unser heutigen Folge Das zeugnis wichtiger und sexier als ihr glaubt.

00:02:29: Ich weiß natürlich dass Wort sexy wird mit Arbeitszeugnissen normalerweise nicht in einem Satz genannt aber tatsächlich steckt hinter kaum einem Dokument am Ende des Arbeitsverhältnisses so viel Konfliktpotenzial, aber auch Möglichkeiten für euch.

00:02:42: Zum einen kann ein schlechtes oder fehlerhaftes Zeugnis zu einer unnötigen Klage führen.

00:02:48: Zum zweiten könnt ihr unberechtigte Klagen abwehren wenn ihr die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kennt und zum dritten könnt ihr eine schlechte Bewertung eines Arbeitnehmers durchsetzen, wenn ihr diese Rechtsprechungen richtig nutzt!

00:03:01: Und genau deshalb lohnt es sich das Thema einmal genauer anzuschauen Und dafür haben wir uns heute einen besonderen Gast eingeladen.

00:03:09: Zu Gast ist Dr.

00:03:10: Sebastian Schröder.

00:03:13: Herr Dr.

00:03:13: Schröde hat in Köln Jura studiert und hat sich schon früh auf das Arbeitsrecht spezialisiert, promoviert hat er dann bei dem sehr bekannten Professor Ulrich Preis.

00:03:22: Für das Refernerjad ging er nach Hamburg wo er unter anderem Stationen am Arbeitsgericht und am Landesarbeitsgericht absolvierte und dort wie er selbst sagt endgültig den Wunsch entwickelte Arbeitsrichter zu werden.

00:03:34: Nach acht Jahren Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht wechselte er zwanzig-einundzwanzig auf die Richterbank und ist heute Richter in der westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit.

00:03:44: Daneben ist er auch als Referent tätig, veröffentlicht regelmäßig in der Fachleiteratur und arbeitet auch als Einigungstellenvorsitzender.

00:03:52: Mit anderen Worten erkennt das Zeugnisrecht aus allen Perspektiven – als Anwalt, als Wissenschaftler und als Richter!

00:03:59: Und genau deshalb freue ich mich sehr dass er heute bei uns.

00:04:02: Herzlich willkommen, Herr Dr.

00:04:03: Schröder!

00:04:05: Ja moin nach Hamburg und herzlichen Dank für die Einladung.

00:04:08: ich freue mich sehr.

00:04:10: Übrigens falls ihr Dr.

00:04:12: Schroeder einmal kontaktieren wollt zum Beispiel wegen einer Einigungsstelle dann findet ihr seine E-Mail Adresse in der Folgenbeschreibung.

00:04:20: Im Mittelpunkt unseres Interviews stehen zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts die jeder Arbeitgeber kennen sollte.

00:04:27: Die erste Entscheidung stammt vom achtzenden November zwanzig vierzehn.

00:04:31: Darin geht es um die Frage, hat ein Arbeitnehmerner Anspruch auf eine überdurchschnittliche Bewertung?

00:04:37: Und wer muss eigentlich beweisen, dass eine Leistung überd Durchschnittlich oder eben nur durchschnittlig war.

00:04:42: Hier hat das Bundesarbeitsgericht wichtige Maßstäbe entwickelt, die unmittelbare Auswirkungen auf eure tägliche Personalarbeit haben.

00:04:49: und in der zweiten Entscheidung vom twentyfünften Januar zwanzig zweiundzwanzig.

00:04:53: da geht es darum ob Arbeitnehmerinnen eigentlich einen Anspruch für eine Abschlussformulierung haben also Auf die berühmten Sätze zum Beispiel, wir danken Frau X für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für die berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

00:05:10: Auch hier hat das Bundesarbeitsgericht eine klare Linie gezogen, die ihr kennen solltet.

00:05:15: Und wie immer wollen wir nicht nur über Rechtsprechung sprechen.

00:05:17: uns interessiert vor allem die Praxis.

00:05:19: Welche Fehler machen Arbeitgeber immer wieder?

00:05:22: Wie könnt ihr es besser machen?

00:05:24: Wann lohnt sich ein Vergleich und wann sollte man überein Zeugnis auch mal streiten?

00:05:29: Und ich verspreche euch, es wird deutlich spannender als man beim Thema zunächst vermuten würde.

00:05:34: Denn das Arbeitszeugnis ist weit mehr als ein Stück Papier zum Abschluss eines Arbeitsverhältnisses.

00:05:39: Es ist zum einen die Visitenkarte des Arbeitnehmeres aber auch Haftungsrisiko für den Arbeitgeber Ein beliebter Gegenstand arbeitsgerichtlicher Verfahren und nicht selten auch der letzte Eindruck, den ein Unternehmen hinterlässt.

00:05:52: Deshalb solltet ihr das Thema keinesfalls unterschätzen.

00:05:56: Ich freue mich also deswegen auf ein spannendes Gespräch mit einem Kollegen, der die Materie aus richterlicher Sicht bestens kennt.

00:06:26: beschäftigt.

00:06:27: Sie organisierte den Praxisablauf, sie betreute die Patientinnen und Patienten, erstellte Rechnung, plante Dienste- und Urlaube und arbeitete sogar am Qualitätsmanagement mit.

00:06:37: Dann kündigte sie selber und erhielt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – damit war sie allerdings nicht zufrieden!

00:06:44: Sie war der Auffassung, ihre Leistungen seien überdurchschnittlich gewesen und sie habe deshalb einen Anspruch auf die Formulierung «Stets zu unser vollen Zufriedenheit», also auf die klassische Schulnote.

00:06:55: gut Die Arbeitgeberin sah das anders.

00:06:58: Sie meinte, die Arbeitnehmerin habe lediglich durchschnittliche Leistungen erbracht und verwies auf verschiedene Fehler während des Arbeitsverhältnisses und deshalb wollte sie nur die Bewertung zur vollen Zufriedenheit erteilen – was einer durchschnittlichen Leistung entspricht.

00:07:13: Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben zunächst der Arbeitnehmerinnenrecht.

00:07:17: Das Bundesarbeits- gericht musste deshalb entscheiden wer eigentlich beweisen muss dass die Leistungen überdurchschnittlich oder eben nur durchsinnlich waren.

00:07:25: Herr Schröder, dazu die erste Frage.

00:07:27: Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen über die Zeugnislote streiten?

00:07:32: Wer muss dann eigentlich was darlegen und beweisen?

00:07:35: Wenn sich die Arbeitsvertragsparteien über die Benotung im Arbeitszeugnis streiten, dann stellt sich ganz oft die Frage wer denn etwas darlegen oder beweisen muss.

00:07:45: in diesem Zeugnisrechtsstreit liefert uns eine etwas ältere Entscheidung schon des Bundesarbeitsgerichts vom erwähnt ihr auch ausdrücklich Schulnoten und legt also hier eine Zufriedenheitsskala von der Note ein sehr gut bis zur Note fünf mangelhaft an- und sagt, dass grundsätzlich jeder Arbeitnehmer erst mal nur Anspruch auf einen befriedigen des Arbeitszeugnisses hat.

00:08:36: Wenn die Arbeitnehmerseite dann jedoch eine Benotung im oberen Bereich der Skala begehrt in Zeugnis, dann liegt es an der Arbeitnehmer Seite darzulegen dass sie entsprechend zu beurteilen ist.

00:08:51: Und genauso ist es dann für die Arbeitgeberseite, wenn diese der Auffassung ist, der Arbeitnehmer hat hier gar kein befriedigendes Arbeitszeugnis verdient sozusagen sondern lediglich ein Ausreiches oder sogar nur mangelhaftes Zeugnis Dann liegt ihr da links und beweist fast für entsprechende Tatsachen eben bei der Arbeitgebers Seite.

00:09:13: Das Bundesarbeitsgericht sagte dieser Entscheidung sehr deutlich, wenn dem Arbeitnehmer in Zeugnis bescheinigt wird.

00:09:19: Dass er zur vollen Zufriedenheit oder etwa stets zur Zufredenheit des Arbeitgebers gearbeitet hat, dass das dann der Note befriedigend also einer Note drei entspricht.

00:09:33: Das BRG sagt diese Entscheidung auch sehr klar, dass der Arbeitnehmer nach §.

00:09:39: nine Absatz eins Satz drei der Gewerbeordnung zwar ein qualifiziertes Bezeugnis also ein Zeugnis das sich auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstreckt verlangen kann.

00:09:53: allerdings begründet dieser Vorschrift keinen Anspruch auf ein gutes oder sogar sehr gutes Zeugnis, sondern lediglich auf ein leistungsgerechtes Zeugniss.

00:10:04: Und erst wenn der Arbeitnehmer dann im Prozess dargelegt hat, leistungsgerecht sei hier eben ausschließlich eine überdurchschnittliche also eine bessere als eine befriedigende Beurteilung, dann muss der Arbeitgeber gegebenenfalls die Tatsachen vortragen, die dem entgegenstehen.

00:10:21: und umgekehrt ist es so dass die Arbeitgebersite die Tatzachen da liegen und beweisen muss, die für eine ausreichende oder gar mangelhafte Beurteilung sprechen.

00:10:32: Man kann sich also merken wenn der Arbeitnehmer eine bessere Note als er befriedigend erzählen möchte liegt die Darlegensbeweislast bei ihm.

00:10:41: Wenn die Arbeitgeberseite ein ausreichendes oder mangelhaftes Zeugnis erteilen möchte, liegt die darlegen und beweislast bei ihr.

00:10:50: Ja vielen Dank Herr Doktor Schröder.

00:10:52: in diesem Zusammenhang ist es aus Arbeitgebersicht hilfreich Auch nochmal einen kurzen Blick auf das Urteil der Vorinstanz, in diesem Fall zu werfen.

00:11:02: Und zwar auf das urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenburg vom einundzwanzigsten März.

00:11:07: zwei Tausend Dreizehn.

00:11:09: Die Fundstelle findet ihr wie immer in den Show-Notes.

00:11:12: Dieses Urteil wird euch nämlich in der Praxis mitunter von Arbeitnehmervertretern immer noch vorgehalten und nach diesem Urteil wurde nämlich versucht diese ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aufzubrechen und einen anderen Erklärungsansatz zu wählen.

00:11:32: Das Landesarbeitsrecht Berlin-Brandenburg hat festgestellt, dass nicht mehr davon ausgegangen werden könne das es sich bei einer Leistungsbewertung mit befriedigend nach dem heutigen Verständnis des Wirtschaftslebens um eine durchschnittliche Beurteilung handele.

00:11:51: Eine Leistungsbewertung mit Gut könne daher nicht mehr als überdurchschnittlich angesehen werden.

00:11:57: Hieraus folge dann wiederum, dass die Darlegungs- und Beweislast für die seiner Beurteilungen mit befriedigen zugrunde liegenden Tatsachen dem Arbeitgeber als Schuldner des Zeugnisanspruchs aufzuerlegen sei.

00:12:11: zur Beurteilung dieser Üblichkeit hat das Landesarbeitsgericht sich hier einerseits auf eine Studie des Lehrstuhls für Wirtschafts- und Sozialpsychologie der Friedrich Alexander Universität Erlangen Nürnberg gestützt.

00:12:26: Diese Studie hatte achthundertzwei Arbeitszeugnisse aus dem Bereich Dienstleistungen, Handwerk-, Handel- und Industrieausgewerte und kamen zu dem Ergebnis dass thirty eight Prozent der Zeugnisse der Leistungsbewertung eins oder eins Komma fünf der Zeugnisse, der Note zwei oder zweikommer fünf und nur elf Komma sechs Prozent in der Note drei oder drei Komma fünf.

00:12:49: Und nur ein Komma eins Prozent der Note vier oder schlechter zuzuordnen gewesen wären.

00:12:56: Und diese Studie wurde dann zusätzlich durch eine Auswertung von Tausend Arbeitszeugnissen durch die Personalberatungsgesellschaft Personalmanagement Services GmbH aus dem März zwanzig zehn gestützt beziehungsweise untermauert.

00:13:11: Bei neunhundertdreiundsechzig mit einer Leistungszusammenfassung versehenen Arbeitszeugnisse seien die Leistungen in drei und dreißig Komma zwei Prozent der Fälle mit sehr gut Prozent der Fälle mit gut bewertet worden und nur in fünfzehn Komma acht Prozent der fälle Mit durchschnittlich nur ein drei Komma Drei Prozent der felle mit unterdurchschnittliche Und nur Null Komma zwei Prozent der falle mit mangelhaft Bewertet Worden.

00:13:35: und vor diesem Hintergrund konnte dann nach auffassung Der Erkennenden Berufungskammer beim landesarbeitsgericht berlin brandenburg nicht mehr davon ausgegangen werden dass es sich bei einer leistungsbewertung mit befriedigend Nach dem heutigen verständnis des wirtschafts lebens um eine durchschnittliche Beurteilung handelt.

00:13:54: Und dementsprechend müsse sich das auch auf die Darlegungs- und Beweislastverteilungen im Zeugnisberichtigungsprozess auswirken, und dem hat dann wie Herr Dr.

00:14:05: Schröder eben schon ausgeführt hat – dass Bundesarbeitsgericht eine Absage erteilt und klargestellt, dass eine überdurchschnittlich Leistung vorliegt wenn sie der Schulnote gut oder sehr gut entspricht.

00:14:20: Insbesondere hat das Bundesarbeitsgericht hier auch festgestellt, dass welche Schulnote in den Zeugnissen einer Branche am häufigsten vergeben werde ohne unmittelbaren Einfluss auf die darliegenden Beweislast sei.

00:14:33: Bei einer Gesamtbeurteilung zur vollen Zufriedenheit handele es sich vielmehr um die Bescheinigung einer durchschnittlichen Leistungen entsprechend einer mittleren Note in der Zufridenheitsskala.

00:14:44: Mit anderen Worten – Die Note gut ist keine mittlere Bewertung im Zeugnisrecht.

00:14:51: Sofern ihr von Arbeitnehmervertretern also das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vorgehalten bekommt und damit begründet wird, warum ihr mindestens ein gutes Zeugniss schuldet, dann schaut doch einfach in die von uns genannte Entscheidung des Bundesarbeitsgerechts.

00:15:08: Das Bundesarratsgericht hat das Urteil des LHG Berlin Brandenburg aufgehoben Und dementsprechend kann mit dem Argument, das Landesarbeitsrecht Berlin-Brandenburg habe doch im März hier entschieden, dass ein gutes Zeugnis, ein durchschnittliches Zeugniss im Zeugnesrecht sei nicht gepunktet werden kann.

00:15:30: Welche Folgen ergeben sich da raus für euch als Arbeitgeber?

00:15:35: Sowohl bessere als auch schlechtere Zeugnisse, als die Zeugnisnote drei sind vor Gericht grundsätzlich weiterhin schwierig bis kaum durchsetzbar.

00:15:45: Es besteht weiterhin in die volle Darlegungsbeweislast desjenigen der sich auf die Abweichung von einem zeugnismittlerer Art und Güte berufen möchte.

00:15:56: Die einzige praxisrelevante Ausnahme besteht in den Fällen das es bereits vorher Zwischenzeugnisse gegeben hat oder aber Jahresbeurteilung.

00:16:06: In diesem Fall müsst ihr immer an den Grundsatz der Selbstbindung durch vorherige Zwischenzeugnisse oder Zwischenbeurteilungen denken.

00:16:15: Gleichzeitig kann es aber auch wiederum denkbar sein, dass nach Erteilung des Zwischenzeugnisses erhebliche Vorfälle aufgetreten sind die dann von euch dargelegt werden müssen, die eine Abweichung zum Beispiel nach unten zulässig erscheinen lässt.

00:16:35: So jetzt zur zweiten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, diesmal aus dem Jahr zwanzig zweiundzwanzig.

00:16:40: was war passiert?

00:16:43: Da haben wir ein Arbeitnehmer.

00:16:44: der hatte rund drei Jahre als Personaldisponent bei einem Personaldienstleister gearbeitet.

00:16:50: nach einem Königungsschutzverfahren einigten sich die Parteien vor Gericht darauf dass der Arbeitgeber ein qualifiziertes wohlwollendes Arbeitszeugnis erteilt.

00:16:58: das tat der Arbeit Geber auch.

00:17:00: Das Zeugnis enthielt eine durchschnittliche Leistungsbewertung mit der Formulierung zu unserer vollen Zufriedenheit und beschrieb die Tätigkeiten sowie das Sozialverhalten ausführlich.

00:17:08: Was allerdings fehlte, war der übliche Schlusssatz – also kein.

00:17:12: wir danken Herrn J für die geleistete Arbeit und wünschten ihm für die beruflichen und private Zukunft alles Gute und viel Erfolg!

00:17:19: Genau diesen Satz wollte der Arbeitnehmer aber gerichtlich durchsetzen.

00:17:23: Er war der Auffassung ein wirklich wohlwohlendes Zeugnes sei ohne eine solche Dankes-und Wunschformel unvollständig.

00:17:29: Das Arbeitskrieg sah das anders und wies die Klage ab.

00:17:33: Das Landesarbeitskriech gab hingegen dem Arbeitnehmerrecht, damit musste das Bundesarbeitsgericht entscheiden ob Arbeitgeber tatsächlich verpflichtet sind dank und gute Wünsche in ein Arbeitszeugnis aufzunehmen oder ob sie darauf auch bewusst verzichten dürfen.

00:17:48: Und damit kommen wir zu Frage zwei Herr Dr.

00:17:51: Schröder Hat ein Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einen Anspruch auf eine Dankesbedauerns- und gute Wünscheformel?

00:18:02: Sagt das Bundesarbeitsgericht, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist ein Arbeitszeug zu einer Schlussformel zu versehen in der er dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünscht.

00:18:38: So einen Anspruch lasse sich weder aus dem Bargarten Hundertneuen der Gewerbeordnung noch aus einer verfassungskonformen Auslegen dieser Vorschrift herleiten.

00:18:49: Außerdem würde eine verpflichtende Aufnahme so einer Dankes- und Wunschformel in ein qualifiziertes Zeugnis die durch das Grundgesetz gestützte negative Meinungsfreiheit des Arbeitgebers beeinträchtigen, denn dann wäre ja verpflichtet innere Gedanken über und Gefühle für den aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmer zu äußern.

00:19:17: Und eine solche Pflicht lehnt der neunte Senat hier eben ab.

00:19:21: Deswegen gibt es keinen Anspruch, dass Arbeitnehmer auf eine abschließende Dankesbedauerns- und Wunschformel.

00:19:29: durch Vergleich kann und wird ein solcher Anspruch aber ganz oft

00:19:35: begründet.".

00:19:37: Ja aus Arbeitgebersicht ist die Entscheidung ausgesprochen interessant denn selbst wenn ihr euch etwa in einem gerichtlichen Vergleich verpflichtet habt Ein gutes oder ein sehr gutes Arbeitszeugnis zu erteilen bedeutet das noch lange nicht, dass ihr euch auch für die Zusammenarbeit bedanken oder dem Arbeit nehmenden alles Gute wünschen müsst.

00:19:55: Genau darin liegt ein gewisser Gestaltungsspielraum.

00:19:58: Wenn Ihr bewusst auf die Schlussformel verzichtet könnt Ihr damit zum Ausdruck bringen Dass das Arbeitsverhältnis eben nicht zur vollsten Zufriedenheit verlaufen ist Oder dass Sie über das Ausscheiden nicht besonders glücklich seid.

00:20:10: Dabei macht Euch eins klar Ein Widerspruch zwischen einer guten oder sehr guten Leistungsbewertung und einer fehlenden Schlussformel kann bei einem potenziellen Arbeitgeber Rückfragen an den Bewerbenen auslösen, und wirkt auf erfahrene Leser durchaus auffällig.

00:20:26: Rechtlich ist das aber zulässig und deshalb ein Instrument dass Arbeitgebers kennen sollten!

00:20:32: So und jetzt Frage drei – was sollte aus Arbeitgebersicht in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich zum Zeugnis denn geregelt werden?

00:20:42: Wenn sich die Arbeitsvertragsparteien im Rahmen eines Vergleichs auch auf die Erteilung eines Zeugnisses einigen möchten.

00:20:49: Können Sie natürlich schon vorab einen Zeugnis gemeinsam formulieren und etwa dann diesen Zeugnetext als Anlage zu einem Vergleich nehmen?

00:21:02: Ganz oft ist es aber so, dass die Erteilung des Zeugnesses eher knapper im Vergleich geregelt wird.

00:21:10: Dann sollten ein paar wesentliche Eckpunkte aufgenommen werden, um weitere Streitigkeiten hier über den Inhalt des Zeugnises zu vermeiden.

00:21:19: Dazu gehören insbesondere etwa das Datum unter das Zeugs erteilt wird und ganz besonders sollte auch die Formulierung zur Leistungs- und Verhaltensbeurteilung in den Vergleich mit aufgenommen.

00:21:41: dass der Vergleich regelt, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit der Leistungsbeurteilung stets zur vollen Zufriedenheit und der Verhaltensbeurteilung immer einwandfrei erteilt wird.

00:21:53: Bei einem sehr guten Zeugnis wäre das dann eine Leistungs- beurteilungen mit der Formulierung Stets zur Vollsten Zufredenheit oder eine Verhaltenseite mit der Vormulierung immer oder stets vorbildlich.

00:22:08: Und da der Arbeitnehmer keinen Anspruch Auf Aufnahme einer Dankes- und Bedauernsformel hat, ist es durchaus üblich auch in so weit zu regeln dass das Zeugnis eine entsprechende Formulierung enthält.

00:22:25: Ja kurze Ergänzung dazu aus Arbeitgebersicht ja was solltet ihr also tun?

00:22:32: Und da kommt dann schon wieder die schreckliche Juristenantwort Es kommt drauf an Worauf genau kommt es denn hier an?

00:22:38: Eigentlich ist das ganz einfach.

00:22:40: Entscheidend ist grundsätzlich, was ihr wollt!

00:22:43: Wenn ihr Spielräume haben wollt dann gilt weniger ist mehr.

00:22:48: Dann sollte im Rahmen einer vergleichsweise Einigung nur eine Standardformulierung zur Erteilung eines Zeugnisses gewählt werden Wohlwoll qualifiziert.

00:22:59: wenn ihr also gegebenenfalls ein Dreierzeugnis erteilen

00:23:03: wollt

00:23:05: Wenn ihr hingegen Streit vermeiden wollt und hier eine große Gesamteinigung wollt und wünscht, dann würden im Vergleichstext auch konkrete Regelungen zur Zeugnisnote vereinbart werden.

00:23:23: Und entsprechend auch Regelungen zum Ausstellungsdatum und zu einer Dankesbedauern zum Gute-Wünscheformel.

00:23:32: eine Einigung auf die Note vollzieht.

00:23:36: Dann wäre grundsätzlich zumindest noch denkbar, dass die Abschlussformel also die Dank des Bedauernens ein gute Wünsche Formel weggelassen wird.

00:23:46: ihr hättet dann also noch einen Spielraum.

00:23:49: zwar gibt es hierzu unterschiedliche Auffassungen in der Rechtsprechung einiger Landesarbeitsgerichte und das mit unterschiedlicher Begründung Anspruch auf eine Schlussformulierung aus Paragraf onehundertneuen Absatz eins Satz drei Gewerbeordnung.

00:24:09: Und wenn sich im Vergleich jetzt keine Regelung befindet, dann wird es für den Arbeitnehmer sehr schwierig das gerichtlich durchsetzen zu lassen.

00:24:20: So nun die letzte Frage Herr Dr.

00:24:22: Schröder.

00:24:23: in vergleichen oder auch in Aufhebungsverträgen da findet sicher manchmal die Regelung dass der Arbeitenehmende einen Vorschlag unterbreiten kann für ein Zeugnis, von dem der Arbeitgeber nur im berechtigten Ausnahmefällen abweichen darf.

00:24:36: Was bedeutet denn diese Regelung wenn der Arbeit Geber mit dem Erwurf des Arbeitnehmenden nicht einverstanden ist?

00:24:42: Ganz wichtig ist zu wissen dass die Formulierungshoheit für die Erteilung des Zeugnisses bei der Arbeit-Geber Seite liegt.

00:24:51: Die Arbeitgebersite darf ein Zeugsinn so formulieren wie sie das möchte solange es hier nicht mit der Wahrheitspflicht kollidiert und natürlich wohlwollend ist.

00:25:05: Jetzt kommt es aber immer wieder vor, dass die Parteien sich im Rahmen eines Prozesses nicht nur auf eine bestimmte Note einigen und auch darauf das Zeugnis einer Dankes- und Bedauernsformel enthalten soll sondern auch dahingehend, das Zeugnis formulieren darf, die Arbeitgeberseite überträgt mit einer solchen Einigung hier ihr wirklich weitgehendes Formulierungsrecht auf der Arbeitnehmer-Seite.

00:25:40: Das passiert dann üblicherweise mit einer Formulierung wie Die Klägerin ist berechtigt, der Arbeitgebers Seite einen eigenen Zeugnissentwurf vorzulegen von dem diese nur aus erheblichem oder wichtigen Gründen abweichen darf Und das bedeutet, dass der Arbeitnehmer dann das Zeugnis formulieren darf.

00:26:02: Entsprechend den Regelungen im Vergleich also mit den üblichen Benotungsformulierungen und der Arbeitgeber, das dann grundsätzlich übernehmen muss allerdings nicht ungeprüft sondern die Arbeiteverseite hat Dann immer auch ein Prüfungsrecht ob das zeugnis hier der Wahrheit entspricht.

00:26:26: Also ob die Arbeitnehmerseite hier mit der Formulierung auch ein wahren Zeugnis Inhalt formuliert hat und so wird vermieden, dass der Arbeitgeber seitig hier Formulierungen in den Mund gelegt werden, die nicht mit dem Grundsatz der Zeugnisswahrheit zu vereinbaren wären.

00:26:48: Dasselbe gilt selbstverständlich für Rechtschreibfehler Grammatik oder Satzzeichen, Fehler.

00:26:58: Auch diese muss der Arbeitgeber dann nicht sehenden Auges trotz der Übertragung der Formulierungsfuhrheit auf den Arbeitnehmer in das Zeugnis übernehmen sondern ist selbstverständlich berechtigt hier Das zeugnis entsprechend korrekt zu verfassen.

00:27:19: Ja vielen dank.

00:27:20: wir wollen noch aus Arbeitgebersicht auf einen ganz wichtigen punkt hinweisen.

00:27:24: Wenn ihr dem Arbeitenehmenden in einem Vergleich die Möglichkeit einräumt einen Entwurf für das Zeugnis anzufertigen, von dem ihr als Arbeitgeber nur im berechtigten Ausnahmefällen abweichen dürft dann kehrt ihr die Beweislast damit um.

00:27:37: Was bedeutet das jetzt?

00:27:38: Wenn ein Arbeitnehmer in seinen Entwurf Sachen reinschreibt die aus eurer Sicht nicht stimmen Dann müsst ihr die in das Zeugs übernehmen oder ihr müsst beweisen dass das nicht stimmt.

00:27:50: Oft ist es sehr schwierig genau das jetzt zu beweisen.

00:27:54: Und deswegen rate ich euch dringend davon ab, so eine Formulierung zur Erstellung des Zeugnisses in den Vergleich oder in einen Aufhebungsvertrag

00:28:01: aufzunehmen.".

00:28:03: Ja, das war tatsächlich das Ende unseres heutigen Interviews!

00:28:06: Wir sagen ganz, ganz lieben Dank Herr Dr.

00:28:08: Schröder, dass Sie sich die Zeit genommen haben und uns wichtige Fragen zum Zeugnis aus Richtersicht einmal dargestellt haben.

00:28:17: Ich bedanke mich ganz herzlich.

00:28:18: es hat viel Spaß gemacht.

00:28:20: Ich freue mich auch das nächste Mal und wünsche Ihnen alles Gute.

00:28:23: Wir hoffen, die heutige Folge hat euch wieder gefallen.

00:28:27: Lasst gerne eine super Bewertung da!

00:28:30: Darüber freuen wir uns sehr.

00:28:33: Die nächste Folge, die könnt ihr am zwanzigsten Juli hören.

00:28:37: Thema ist wichtige Fristen im Arbeitsrecht für Arbeitgeber Teil drei.

00:28:42: Dieses mal geht es um befristete Arbeitsverträge Um Teilzeit und um Datenschutz.

00:28:48: Und wenn ihr Folge eins Und Folge zwei von Wichtige Fristen im Arbeitsrecht für Arbeitgeber noch nicht gehört habt, dann holt das unbedingt nach.

00:28:56: Es lohnt sich!

00:28:58: Die Links zu den beiden Folgen, die stelle ich natürlich in die Folgenbeschreibung.

00:29:03: Bleibt nur noch aus unserem warm und stickigen Podcaststudio.

00:29:07: Tschüss zu sagen Alles Gute aus Hamburg.

00:29:09: Tschüß!

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