Folge 95: Nebentätigkeit - was geht und was geht gar nicht?

Shownotes

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Dr. Alexander Scharf: as@scharf-und-wolter.de oder an Jens Buchwald: jb@scharf-und-wolter.de

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Nebentätigkeit als Zeitungszustellerin erlaubt!

Urteil des BAG vom 24.03.2010 - 10 AZR 66/09

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/10-azr-66-09/

Transkript anzeigen

00:00:00: Ich bin Oliver Schulz, Direktor People & Culture bei Kannadivya Innova und ihr hört Arbeitsrecht für Arbeitgeber.

00:00:07: Viel Vergnügen!

00:00:21: Hallo und herzlich willkommen zu Folge ninety-fünf unseres Podcast Arbeitsrecht Für Arbeit Geber heute mit den Themen Nebentätigkeiten was geht und was geht nicht.

00:00:32: Moin aus Hamburg

00:00:35: Moin auch von mir Jens Buchwald aus dem Herzen Hamburgs.

00:00:40: Vielen, vielen Dank dass ihr wieder eingeschaltet habt bei Arbeitsrecht für Arbeitgeber.

00:00:46: Danke möchten wir auch Jeanette Nav die uns nämlich geschrieben hat.

00:00:50: ich verfolge dem Podcast sowie ihre Beiträge bei LinkedIn bereits seit zwei Jahren und konnte für mich schon viele wertvolle Tipps und die neueste Rechtsprechung mitnehmen.

00:00:59: machen sie weiter so.

00:01:00: das Format ist echt toll.

00:01:02: Ja, da freuen wir uns natürlich drüber und danken wir auch ganz herzlich.

00:01:06: Und dann geht heute ein ganz besonderer Dank raus an Oliver Schulz der unsere heutige Folge angesagt hat.

00:01:12: Vielen lieben Dank Herr Schulz!

00:01:16: Ihr kennt das?

00:01:17: Wir starten rein mit Mythos oder Wahrheit.

00:01:31: Nach der Absage darf ich die Bewerbungsunterlagen einfach weg werfen?

00:01:36: Die Antwort lautet Mythos jedenfalls dann wenn ihr das sofort nach der Absorge macht.

00:01:42: Das spannende an dem Thema ist, dass hier zwei Rechtsgebiete in entgegengesetzte Richtungen ziehen.

00:01:48: Der Datenschutz sagt weg damit – das AGG sagt moment mal nicht ganz so schnell!

00:01:54: Fangen wir einmal mit dem Datenschuss an.

00:01:56: Artikel fünf Absatz eins Buchstabe E der DSGVO enthält den Grundsatz der Speicherbegrenzung.

00:02:03: Das heißt personenbezogene Daten die dürft ihr nur so lange speichern wie es für die Zwecke erforderlich.

00:02:10: Der Zweck ist hier das Bewerbungsverfahren.

00:02:12: Ist das abgeschlossen?

00:02:14: Dann fällt der Zweck erst mal weg!

00:02:16: Die deutschen Datenschutzbehörden halten eine Aufbewahrung von höchstens sechs Monaten nach Abschluss des Verfahrens für zulässig.

00:02:23: Wer Bewerbungsunterlagen jahrelang im Schrank oder ein Bewerbermanagementsystem liegen lässt, der riskiert also Ärger mit der Aufsicht und vielleicht sogar teure Bußgelder.

00:02:34: Jetzt kommt aber auf der anderen Seite das Allgemeine-Gleichbehandlungsgesetz ins Spiel Weil ein abgelehnter Bewerber, der kann ja behaupten er sei diskriminiert worden.

00:02:43: Etwa wegen seines Alters, seiner Schwerbehinderung oder wegen seanes Geschlechts.

00:02:47: Habt ihr dann die Unterlagen schon vernichtet?

00:02:49: Dann steht ihr mit leeren Händen da!

00:02:51: Ihr könnt nicht mehr zeigen wie die Stellenausschreibung aussah wer sich beworben hat und wie euer Bewerkungsverfahren abgelaufen ist Und warum auch der Bewerbe abgelehnd wurde oder vielleicht gar nicht geeignet war für diese Stelle.

00:03:05: Wegen der Beweislastregel im AGG ist das für Arbeitgeber richtig gefährlich.

00:03:10: Die Fristen sind derzeit folgende, der Bewerber muss seinen Anspruch innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Absageschrift nicht gelten machen und danach hat er drei Monate Zeit Klage zu erheben.

00:03:21: zusammen sind es also rund fünf Monate plus noch einen kleinen Puffer für Zugang und Zustellung und deswegen passen die sechs Monate der Aufsichtsbehörden gerade so.

00:03:31: aber jetzt Vorsicht Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des AGG auf den Weg gebracht.

00:03:37: Danach soll die Frist für die schriftliche Geltenmachung von zwei auf vier Monate verdoppelt werden!

00:03:42: Dann sind wir bei vier plus drei, also sieben Monaten.

00:03:46: Mit der sechs-Monats-Grenze wird es dann ziemlich eng.

00:03:49: Ihr werdet eure Aufbewahrungsdauer also dann anpassen müssen.

00:03:53: Das lässt sich datenschutzrechtlich auch gut begründen weil ihr die Unterlagen zu Verteidigung gegen Rechtsansprüche braucht.

00:03:58: Deswegen unser Fazit wegwerfen ja aber nicht sofort.

00:04:02: Legt eine klare Löschroutine fest, dokumentiert sie und informiert die Bewerber in neuen Datenschutzhinweisen darüber.

00:04:09: Und behaltet die AGG-Reform natürlich im Auge denn sobald Sie in Kraft treten müsst ihr eure Fristen nachjustieren!

00:04:26: Ja machen wir weiter mit unserem heutigen Schwerpunkt.

00:04:29: Thema Nebentätigkeiten.

00:04:31: Was geht?

00:04:31: Und was geht gar nicht?

00:04:34: Stellt euch mal vor ein schöner Montagmorgen.

00:04:37: Ein Lager Mitarbeiter meldet sich für zwei Wochen krank.

00:04:41: Am Mittwoch sieht ihn sein Teamleiter in der Mittagspause auf dem Fahrrad mit einem Rucksack eines Lieferdienstes und am Donnerstag ruft er Geschäftsführer bei mir an und sagt, den schmeiß ich raus.

00:04:52: Fristlos!

00:04:53: Darf er das?

00:04:55: Ja vielleicht aber ganz so einfach ist es nicht.

00:04:58: Und genau darum geht es heute Nebentätigkeiten Was Arbeitgeber erlauben müssen was sie verbieten dürfen und was die tun können wenn es schiefgeht.

00:05:09: Arbeitgeber, die kommen ja generell in zwei Konstellationen auf uns zu.

00:05:13: Entweder wollen sie wissen was im Arbeitsvertrag zur Nebentätigkeit geregelt werden darf oder es ist etwas passiert wie in unserem Fall.

00:05:20: eben Den Fall den lösen wir nachher am Ende aber erstmal schauen wir was erlaubt ist Was hier in dem Vertrag schreiben solltet?

00:05:28: Was im besonderen Situation zum Beispiel bei Krankheit und bei Urlaub gilt.

00:05:32: Und zum Schluss beantworten wir dann die Frage was ihr tun könnt von eurer Arbeitnehmerin gegen diese Regeln verstoßen?

00:05:39: Zunächst einmal der Grundsatz Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt.

00:05:43: Wenn ihr ein generelles Verbot für Nebendätigkeiten in den Arbeitshauten reinschreibt, dann ist das unwirksam.

00:05:49: Es gibt aber durchaus Grenzen für Nebtätigkeiten und darüber spricht jetzt Jens Buchwald.

00:05:56: Genau so ist es.

00:05:58: Wir wollen uns zusammen die wichtigsten Grenzen Für nebendetigkeiten anschauen.

00:06:04: In welchen Fallgruppen könnt Ihr als Arbeitgeber die Nebenthätigkeit untersagen?

00:06:10: Die erste wichtige Fallgruppe, die wir uns zusammen anschauen wollen ist die Fallgruppekonkurrenz beziehungsweise Wettbewerb.

00:06:16: Eine Tätigkeit für einen unmittelbaren Wett Bewerber kann ein berechtigter Untersagungsgrund sein – das BRG nennt ausdrücklich Gründe des unmittelbaren Wett-Bewerbs als Untersagungssgrund.

00:06:27: Besonders problematisch ist also ein Nebenjob bei einem direkten Wettbetwerber!

00:06:35: Allerdings ist nicht jede Tätigkeit bei einem Unternehmen aus derselben Branche automatisch verboten.

00:06:42: Es kommt stets auf die konkrete Tätigkeiten an und auch darauf, ob schutzwürdige Interessen von Euch als Hauptarbeitgeber tatsächlich beeinträchtigt werden.

00:06:53: Wo die Grenzziehung im Einzelfall verläuft – und dass diese Grenz-Ziehung nicht immer einfach ist, möchte ich Euch an einem kleinen Fallbeispiel verdeutlichen!

00:07:04: Grundlage dieses Falles ist eine BAG-Entscheidung aus dem März.

00:07:11: Die Fundstelle findet ihr wie immer in den Shownauts.

00:07:14: Dort haben die Parteien darüber gestritten, ob die Klägerin berechtigt war, eine Nebentätigkeit als Zeitungszustellerin auszuüben.

00:07:27: bei der Beklagten der Deutschen Post AG beziehungsweise einer Rechtsnachfolgerin der Deutschen post ag als Sortiererin in einem Briefzentrum beschäftigt.

00:07:36: Und diese Tätigkeit erfolgte mit einer Wochenarbeitszeit von fünfzehn Stunden, die monatliche Vergütung betrug damals das spielte Ende der Nullerjahre ca.

00:07:48: Eintausend zweihundert Euro brutto im Monat auf.

00:07:52: das Arbeitsverhältnis fand unter anderem Paragraf elf des Mantel-Tarifvertrages der Deutschen Posten AG Anwendung, in dem es ein Paragrafen elf Absatz zwei unter anderem hieß.

00:08:04: Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen wenn infolge übermäßiger Beanspruchung des Arbeitnehmer durch die Nebtätigkeit geschuldete vertragliche Arbeitsleistungen beeinträchtigt werden kann oder das ist jetzt für unseren Fall wichtig Gründe des unmittelbaren Wettbewerbs dagegen sprechen.

00:08:21: so

00:08:23: im November teilte die Klägerin mit, dass sie einer Nebentätigkeit als Zeitungszustellerin mit einer Wochenarbeitszeit von ca.

00:08:31: sechs Stunden und einem Brotomonatslohn von knapp dreihundertfünfzig Euro nachgehen wolle.

00:08:38: Sie wolle dabei frühmorgens ausschließlich Zeitungen- und Presseerzeugnisse an Abonnenten zustellen!

00:08:49: Die Tätigkeit sollte dort für eine sogenannte ZGMBH erfolgen die in der Zeitungszustellung und auch der Briefzustellungen tätig ist.

00:09:01: Die beklagte Arbeitgeberin hat hier die Ausübung der Nebentätigkeit untersagt, das führte dann zu einem Streit, der bis hoch zum Bundesarbeitsgericht ging.

00:09:14: Die Klägerin hat die Auffassung vertreten, dass bereits seinem Untersagungsgrund im Sinne des Tarifvertrags fehle.

00:09:20: Insbesondere könne sich die Beklagter nicht auf Gründe des unmittelbaren Wettbewerbs stützen!

00:09:26: Der Marktbereich der beiden Unternehmen überschneide sich nur in einem sehr kleinen Teilbereich.

00:09:31: Weit überwiegende Haupttätigkeit der Beklagten seien Briefdienstleistungen bei der ZGMBH hingegen seines Zeitungszustellungen und die Tätigkeit, der Klägerin als Zeitungszustellerin beeinträchtige die Interessen der Beclagten als Briefdienstleisterin eben nicht.

00:09:50: Die Beklagte sah das selbstverständlich anders.

00:09:54: Die Klägerin arbeitete für einen unmittelbaren Wettbewerber, der sich als Briefdienstleister auch im Marktbereich der beklagten betätige.

00:10:02: Durch ihre Tätigkeit als Zustellerinnen von Zeitungen unterstütze und fördere sie die ZGMBH bei deren Konkurrenztätigkeit.

00:10:10: Durch Gewinn über der Zeitungszustellung werde der Ausbau der Briefzustellungen

00:10:14: ermöglicht.".

00:10:16: So wird das Bundesarbeitsgericht hier entschieden.

00:10:18: Das Bundesarratsgericht hat zunächst einmal die ältere Rechtsprechung des Gerichts zusammengefasst, dort hieß es.

00:10:25: Dem Arbeitnehmer ist während des rechtlichen Bestehens seines Arbeitsverhältnisses jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt – auch wenn keine entsprechenden Individual- oder kollektiv vertraglichen Regelungen bestehen.

00:10:38: Für Handlungsgehilfen ist dies in §.

00:10:44: Zwischenzeitlich ist ausdrücklich im Paragraph, dass die Parteien gegenseitig Rücksichtnahme Pflichten auf die jeweils andere Partei des Vertrages haben.

00:10:58: Und so das Bundesarbeitsgericht in seiner älteren Rechtsprechung.

00:11:02: diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für die Ausübung von Nebentätigkeiten etwa im Rahmen eines weiteren Arbeitsverhältnisses.

00:11:09: Bei der Beurteilung unter welchen Voraussetzungen sich eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber als Konkurrenzauswirke, soll er es dabei nach der bisherigen Rechtsprechung eben unerheblich sein auf welche Art und Weise der Arbeitnehmer den auch im Tätigkeitsbereich seines Hauptarbeitgebers aktiven Konkurrenten unterstützt.

00:11:29: Sofern der Nebentätigkeit nicht ausnahmsweise von vornherein jegliche unterstützende Wirkung abgesprochen werden kann!

00:11:37: Ebenso wenig soll es auf die Funktion des Arbeitnehmers beim Konkurrenten ankommen.

00:11:41: Vielmehr sei dem Arbeitnehmer jedwede Dienstleistung für diesen Verbot, mit anderen Worten ein sehr umfassendes Verständnis der Konkurrenzverbotes bzw.

00:11:54: das Wettbewerbsverbot ist.

00:11:56: und in der Entscheidung aus dem Jahre Zwei Tausendzehn hat das Bundesarbeitsgericht nun ausdrücklich Bedenken geäußert, ob an dieser Rechtsprechung festgehalten werden kann.

00:12:06: Wenn es sich lediglich um einfache Tätigkeiten handelt die allenfalls zu einer untergeordneten wirtschaftlichen Unterstützung des Konkurrenzunternehmens führen können und im übrigen schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers nicht berührt werden.

00:12:19: Und dann folgen einmal wieder grundsätzliche Hinweise das Bundesarbeitsgerichtes, die auch ihr euch merken solltet bei der Prüfung, Tätigkeit wegen eines Verstoßes gegen das Konkurrenzverbot untersagt werden kann.

00:12:35: In jedem Fall muss bei der Bestimmung der Reichweite des Wettbewerbsverbots, die durch Artikel zwölf Absatz eins Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers Berücksichtigungen finden.

00:12:46: Daher ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob nach Art der Haupt- und Nebentätigkeit und der beteiligten Unternehmen überhaupt eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers vorliegt.

00:13:01: Es spricht viel dafür, dass die Reichweite unmittelbare Konkurrenztätigkeiten beschränkt werden muss und bloße Hilfstätigkeiten ohne Wettbewerbsbezug nicht erfasst werden.

00:13:12: Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitnehmer lediglich eine Teilzeittätigkeit beim Hauptarbeitgeber ausübt und deshalb zur Sicherung seines Lebensunterhaltes auf die Ausübung einer weiteren Erwerbstätigkeit angewiesen

00:13:25: ist.".

00:13:28: Unter dem Strich hat das Bundesarbeitsgericht hier entschieden... keine unmittelbare Wettbewerbstätigkeit vorliege und die Tätigkeit als Zeitungszustellerin in diesem Zusammenhang nicht gegen das Wett bewerbs- bzw.

00:13:44: Konkurrenzverbot verstößt.

00:13:48: Das soll es zunächst zur ersten wichtigen Fallgruppe gewesen sein, die nächste wichtige Fallgruppen für die mögliche Untersagung einer Nebentätigkeit sind Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz.

00:14:00: Das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht setzt im Interesse der Gesundheit, der Arbeitnehmer und der Sicherheit am Arbeitsplatz der zulässigen Arbeitszeitgrenzen.

00:14:11: Dabei sind nach Paragraf zwei Absatz eins Satz eins Halbsatz zweites Arbeitszeitgesetzes Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammen zu rechnen.

00:14:22: Ja die Arbeitszeite aus Haupt- und Nebenjob werden also grundsätzlich zusammengerechnet.

00:14:27: Dadurch dürfen insbesondere die gesetzlichen Höstarbeitszeiten und Ruhezeiten nicht verletzt werden.

00:14:33: Ein Nebenjob kann daher unzulässig sein, wenn der Arbeitnehmer dadurch zum Beispiel dauerhaft die zulässige Höchstarbeitszeit überschreitet oder die erforderliche Ruhezeit nicht einhält oder die Sonntagsruhe nicht eingehalten werden kann.

00:14:46: – dass die höchst zulässigen werktägliche Arbeitszeit gemäß § III Arbeitszeitgesetz eingehalten werden, ist von euch als Arbeitgebern – als Adressat des Arbeitsschutzes zu überwachen.

00:15:03: Wie sich aus den Bußgeld- und Strafvorschriften der Paragraphen XXII-, XXIII-Arbeitszeitgesetz ergibt seid ihr als Arbeit Geber für die Einhaltung des Arbeitszeitschutzes verantwortlich!

00:15:14: Ihr als ArbeitGeber habt somit ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis und gegebenenfalls der Untersagung von Nebenbeschäftigungen zur Verhinderung von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz.

00:15:26: Um das mal ganz kurz auch zu veranschaulichen, wenn euer Arbeitnehmer bei euch als Hauptarbeitgeber von acht bis siebzehn Uhr insgesamt acht Stunden arbeitet und anschließend von achtzehn bis zwanzig Uhr bei einem anderen Arbeitgeber einer Nebentätigkeit nachgeht Und dann am nächsten Tag wieder von acht bis siebzehn Uhr bei euch als Hauptarbeitgeber arbeitet.

00:15:50: Dann liegen gleich mehrere Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vor, die Arbeitszeit an Tag eins wird zusammengerechnet und beträgt mindestens zwölf Stunden.

00:16:01: es liegt also ein Verstoß gegen die tägliche Höchst-Arbeitszeitregelung des Paragrafen drei Arbeitszeitgesetze vor.

00:16:07: Zweiter Verstoßen ist da die Arbeits Zeit erst um zweiundzwanzig Uhr geendet hat müsste die elfstundige Ruhezeit gemäß § V des Arbeitszeitgesetzes bis neun Uhr des Folgen des Tages reichen.

00:16:22: Hier wurde aber bereits ab acht Uhr wieder gearbeitet.

00:16:26: Dementsprechend solltet ihr im Zusammenhang mit der Anzeige und dem Zusammenhang, mit der Genehmigung von Nebentätigkeiten nicht nur fragen wie viele Stunden insgesamt pro Woche gearbeitet werden sollen sondern auch nach der Lage der Arbeitszeit im Nebenjob fragen!

00:16:43: Und die letzte wichtige Fallgruppe bei den Grenzen der Nebentätigkeit ist die Fallgruppen der Beeinträchtigung der Arbeitgeberinteressen.

00:16:54: Mit anderen Worten, die Arbeitsleistung bei euch im Hauptjob leidet!

00:16:58: Wenn ein Nebenjob dazu führt... dass der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt bzw.

00:17:06: erfüllen kann, dann dürft ihr als Arbeitgeber einschreiten und die Nebentätigkeit untersagen oder nur noch unter bestimmten Bedingungen erlauben.

00:17:14: Konkrete Beispiele hier also ein Mitarbeiter ist regelmäßig übermütet oder erscheint übermühdet zur Arbeit oder er kommt häufig zu spät zur Arbeit Oder es ist ein Leistungsabfall zu verzeichnen.

00:17:29: Die Anzahl von Fehlern steigt rapide oder einen Nebenjob soll unmittelbar vor einer wichtigen Schicht ausgeführt werden.

00:17:41: Dementsprechend solltet ihr euch in diesem Zusammenhang merken, dass die Rechtsprechung hier immer darauf abstellt ob die Nebentätigkeit mit der Arbeitspflicht kollidiert und ob die geschuldete Arbeitsleistung durch den Nebentätigkeiten mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt

00:18:00: wird.

00:18:01: Ja, kommen wir zum nächsten Punkt also die Frage wie solltet ihr denn die Nebendätigkeiten sinnvoll- und rechtssicher am Arbeitsvertrag regeln?

00:18:09: Ja vorweg das wichtigste ein generelles Nebenthältigkeitsverbot also eine Klausel nach dem Motto jede Nebentehigkeit ist untersagt solltelt ihr als Arbeitgeber nicht verwenden.

00:18:19: warum Naja, euer Arbeitgeber schuldet euch seine Arbeitskraft nur für die vereinbarte Arbeitszeit.

00:18:25: Was er danach macht ist grundsätzlich seine Sache!

00:18:29: Das wird durch die Berufsfreiheit nach Artikel zwölf Grundgesetz geschützt.

00:18:33: Eine solche Pauschalklauselbeln nachteiligt also die Arbeitnehmerinnen unangemessen und ist unwirksam.

00:18:39: Im Ernstfall hättet ihr dann gar nichts in der Hand – was sie aber regeln könnt und auch solltet das sind zum einen eine Anzeigepflicht und ein Genehmigungsvorbehalt.

00:18:50: Das heißt, die Arbeitnehmerinnen müssen euch also vor Aufnahme jeder Nebentätigkeit mitteilen was sie vorhaben.

00:18:56: Also welche Tätigkeit für wen in welchem zeitlichen Umfang und gegebenenfalls auch eben zu welchen Tageszeiten Und Sie brauchen eure vorherige Zustimmung.

00:19:06: so könnt ihr frühzeitig prüfen ob es Konflikte gibt statt erst davon zu erfahren wenn das Kind schon im Boden gefallen ist.

00:19:14: Ja jetzt kommt noch ein Punkt der oftmals vergessen wird.

00:19:17: in die Klausel gehört auch rein Wann die Genehmigung erteilt wird?

00:19:22: Der Genehmigungsvorbehalt gibt euch nämlich kein freies Ermessen.

00:19:25: Die Arbeitnehmerinnen haben ein Anspruch auf Zustimmung, wenn keine berechtigten betrieblichen Interessen entgegenstehen.

00:19:32: Deswegen müsst ihr das ausdrücklich in den Vertrag reinschreiben.

00:19:35: Erst das macht die Klausel transparent und das hält dann auch bei einer AGW-Kontrolle Stand.

00:19:42: Ihr könnt das in etwa so formulieren, die Genehmigung wird erteilt wenn die Nebentätigkeit die Arbeitsleistung nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt und auch sonstige berechtigte betriebliche Interessen des Arbeitgebers nicht beeintretigt werden.

00:19:56: Ja was bedeutet das konkret?

00:19:58: Zwei Fallgruppen sind wichtig keine Konkurrenz das hatte Jens Buchwald gerade gesagt.

00:20:03: wer also nebenbei für die Konkurrents arbeitet oder eure Kunden auf eigene Rechnungen betreut der bekommt keine Genehmigungen.

00:20:11: Allerdings, wie schon gesagt müsst ihr hier auf die einzelnen Tätigkeiten achten.

00:20:15: Mein Beispiel.

00:20:16: was ich dann immer gerne nehme ist wenn jemand bei euch in Teilzeit Reinigungstätigkeiten ausübt Dann wird man wohl nicht die Nebentätigkeit verweigern können Wenn er auch für eine andere Firmereinigungstetigkeiten aus übt.

00:20:28: Wenn er allerdings bei euch das Marketing in eurer Reinigungsfirma macht und jetzt will er auch das Marketing an einer Konkurrenzfirma übernehmen, dann dürfte das wohl schon eine Konkurrentstätigkeit sein!

00:20:40: Die Arbeitnehmerinnen müssen ihre Arbeit im Hauptarbeitsverhältnis weiterhin ordnungsgemäß erbringen können.

00:20:45: Wir haben das Arbeitszeitgesetz angesprochen!

00:20:47: Und wichtig, ihr seid eben verpflichtet, das zu überprüfen, obwohl die Arbeitszeiten nicht in eurem Arbeitsverhältnes erbracht werden.

00:20:57: Deswegen mein Praxistipp zum Schluss lasst euch die Nebentätigkeit in Textform anzeigen entscheidet zügig über den Antrag und behaltet euch auch den Widerruf der Genehmigung vor falls sich die Umstände ändern.

00:21:08: Dann habt ihr eine Klausel, die wirksam ist und die euch in der Praxis wirklich

00:21:12: hilft.

00:21:13: So jetzt zu Nebentätigkeiten in Sonder-Situationen.

00:21:18: Ja genau!

00:21:18: Und auch da haben wir uns wieder drei Situationen rausgesucht beziehungsweise drei Fallgruppen, die Wir uns kurz zusammen anschauen wollen.

00:21:27: Zunächst einmal schauen wir uns an wie es sich denn mit Nebendätigkeiten während des Urlaubes verhält.

00:21:34: picken wir uns dann gleich die einschlägige gesetzliche Norm heraus, nehme ich den Paragrafen Acht des Bundesurlaubsgesetzes.

00:21:42: Der lautet nämlich wie folgt.

00:21:44: Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlabszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

00:21:52: Kurzum nicht jede Erwerbstätigkeit während des Urlaubes ist untersagt sondern nur solche Erwerbstätigkeiten, die dem Urlaubszweck wieder spreche.

00:22:03: Folge daraus Eine vorher genehmigte Nebentätigkeit ist während des Urlaubes nicht automatisch erlaubt, nur weil sie ansonsten zulässig Art und Dauer der Erwerbstätigkeit, die während des Urlaubs verrichtet werden soll bzw.

00:22:41: verrichted wird.

00:22:43: Zweite Fallgruppe beziehungsweise zweite Sondersituation ist die Nebentätigkeit während der Krankheit.

00:22:52: Hier ist die Antwort auf den ersten Blick etwas überraschender.

00:22:55: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet nicht automatisch dass der Arbeitnehmer überhaupt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen darf.

00:23:03: Arbeitsunfähigkeit bedeutet zunächst, dass der Arbeitnehmer aufgrund Krankheit an seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung verhindert ist.

00:23:11: Paragraph III Entgeltvorzahlungsgesetz knüpft daran die Entgelforzahlungen.

00:23:16: Daraus folgt eine Nebentätigkeit während einer AU nicht per se verboten – aber jetzt kommt das große Aber!

00:23:23: Sie kann erhebliche negative arbeitsrechtliche Konsequenzen haben wenn Die Nebentätigkeit während einer Krankheit im Hauptarbeitsverhältnis den Heilungsprozess beeinträchtigt beziehungsweise genauer gesagt negativ beeinträttigt oder die Heilung verlängert.

00:23:44: Oder aber zeigt, dass die behauptete Arbeitsunfähigkeit zumindest zweifelhaft ist?

00:23:51: Oder mit der Art der Erkrankungen offensichtlich nicht vereinbar ist?

00:23:57: Hiermit gegen sonstige Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen wird.

00:24:01: Zur Veranschaulichung, hierzu ein einfaches Beispiel Wenn ein Mitarbeiter wegen einer psychischen oder stressbedingten Erkrankung arbeitsunfähig erkrankt ist und während dieser Erkrankung einige Stunden in einer ruhigen völlig andersartigen Nebentätigkeit arbeitet Ist das nicht automatisch widersprüchlich und genesungswidrig.

00:24:26: Anders wäre es jedoch beispielsweise, wenn ein Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates arbeitsunfähig ist und während einer Arbeitsunfähigkeit im Hauptarbeitsverhältnis im Nebenjob schwere körperliche Arbeit verrichtet.

00:24:41: Das würde dann erhebliche Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen bzw den Vorwurf einer genesungswidrigen Tätigkeit auslösen.

00:24:51: Wichtig also gibt es keinen allgemeinen Grundsatz Arbeitsunfähigkeit gleich absolutes Arbeitsverbot.

00:25:00: Und die letzte Sondersituation, die wir uns gemeinsam anschauen wollen ist die Nebentätigkeit während der Elternzeit.

00:25:08: Hier ist die Rechtslage allerdings sehr eindeutig.

00:25:11: das Bundeseltern-Geldgesetz erlaubt ausdrücklich Erwerbstätigkeit Während der Eltern Zeit.

00:25:17: nach Paragraph fünfzehn Absatz

00:25:20: vier

00:25:21: des BEG darf der Arbeitnehmer während der Elternzeit grundsätzlich bis zu Zwei- und Dreißig Stunden pro Woche im Durchschnitt des Monatserwerbsttätigs sein.

00:25:30: Dabei ist lediglich zu unterscheiden, wenn die Nebentätigkeit erst nach Beginn der Eltern Zeit aufgenommen werden soll – dann bedarf es der Zustimmung von euch als Hauptarbeitgeber!

00:25:48: die nur innerhalb von vier Wochen und nur aus dringendem betrieblichen Gründen in Textformen verweigert werden kann.

00:25:54: Wenn die Nebentätigkeit bereits vor der Elternzeit bestand, und ihr als Hauptarbeitgeber diese Nebenteitigkeit bereits zuvor genehmigt habt dann besteht diese während der Eltern Zeit grundsätzlich fort und dann kann der Arbeitnehmer die Nebtätigkeit grundsätzlich unverändert auch während der Elternzeit fortführen.

00:26:15: natürlich darf es zu keinem Verstoß gegen die maximal zulässige Arbeitszeit pro Woche in der Elternzeit kommen.

00:26:23: Das heißt also, zweiunddreißig Stunden pro Woche sind das absolute Maximum was hier zulässig ist!

00:26:33: So und abschließend kommen wir dann noch zur Frage, die euch vielleicht am meisten interessiert.

00:26:38: Was passiert denn wenn ein Mitarbeiter sich nicht an die Regeln hält?

00:26:43: Ich unterscheide hier drei Fälle Also.

00:26:46: erster Fall der Mitarbeitende verschweigt seine Nebentätigkeit.

00:26:50: Steht im Vertrag eine Anzeigepflicht, ist das logischerweise eine Pflichtverletzung und zwar auch dann wenn die Nebenthätigkeit an sich erlaubt gewesen wäre.

00:26:59: Die richtige Reaktion ist hier in aller Regel die Abmahnung.

00:27:03: Verschweigt danach noch mal die Nebtätigkeit?

00:27:06: Dann kommt eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung in Betracht Und außerdem Hat der Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch?

00:27:13: Er darf wissen, was der Mitarbeiter nebenbei macht.

00:27:16: Sollte er das für seine Prüfung brauchen!

00:27:19: Zweiter Fall – Konkurrenz.

00:27:21: Hier ist die Lage deutlich ernst da Wer seinem Arbeitgeba während des laufenden Arbeitshältnis Konkurrents macht Der verletzt eine Kernpflicht des Arbeitsvertrages.

00:27:30: Das kann eine fristose Königung rechtfertigen.

00:27:33: oft sogar ohne vorherige Abmahnung Unternehmend hat der Arbeit Geber dann auch Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz.

00:27:40: Ja.

00:27:41: und die dritte Konstellation, die vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit.

00:27:44: Und damit sind wir wieder bei unserem Lager-Mitarbeiter also unseren Fall am Anfang mit seinem Lieferdienst Rucksack.

00:27:52: eine Nebentätigkeit während der Krankschreibung ist nicht automatisch verboten.

00:27:56: entscheidend ist ob sie zur Erkrankung passt.

00:27:58: wer mit Grippe und Fieber krankgeschrieben ist und gleichzeitig stundenlang Essen ausführt Der is entweder gar nicht krank oder er verzögert seine Genesung.

00:28:06: Für euch als Arbeitgeber heißt das, der Beweiswert der Krankschreibung ist erschüttert.

00:28:11: Normalerweise spricht die ärztliche Bescheinigung ja für den Arbeitnehmenden.

00:28:15: Ist ihr Beweiswirt allerdings erschüttern muss der Arbeitnehende konkret darlegen und beweisen dass er wirklich arbeitsunfähig war Und gelingt ihm das nicht gibt es keine Entgeltfortzahlungen.

00:28:25: Das heisst der Arbeitgebers kann hier die Zahlung einstellen und aus meiner Sicht solltet ihr das auch tun.

00:28:32: Wer eine Krankheit vortäuscht, um Lohn zu kassieren, der täusht seinen Arbeitgeber vorsätzlich.

00:28:37: Das ist ein klassischer Grund für eine fristose Kündigung!

00:28:41: Steht die Täuschung nicht sicher fest?

00:28:43: Besteht aber ein dringender Verdacht – dann kommt eine Verdachtskündigung in Betracht und dafür muss der Mitarbeiter aber natürlich vorher angehört werden.

00:28:51: Hört hier gerne noch einmal im Folge sechs unseres Podcasts rein.

00:28:54: da haben wir die Verdachtskündigung ausdrücklich besprochen.

00:28:58: Was rate ich also dem Geschäftsführer Dermich am Donnerstag Anruft!

00:29:03: Also zunächst mal nicht aus dem Bauch heraus kündigen.

00:29:06: Erstens den Sachverhaltssichern Wer hat was, wann gesehen?

00:29:10: Gibt es Zeugen?

00:29:11: gibt es Fotos?

00:29:12: Zweitens die Mitarbeiter anhören.

00:29:14: Drittens die Endgeldvorzahlung vorerst zurückhalten.

00:29:17: und viertens die Frist im Blick behalten.

00:29:20: Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden nachdem der Kündigungsberechtigte die maßgeblichen Tatsachen kennt.

00:29:28: Ein Detektiv kommt nur bei konkreten Verdacht in Frage und nur so lange wie nötig.

00:29:34: Verstoßt ihr hiergegen, könnt ihr zum einen ein Bußgeld der Datenschutzaufsichtsbehörde bekommen und außerdem kann der Arbeitenehmende von euch Schadenersatz verlangen?

00:29:43: Ist der Detektiveinsatz rechtmäßig, dann könnt ihr euch die Kosten unter Umständen vom Mitarbeitenden zurückholen!

00:29:49: Also gut vorbereitet hat der Arbeitgeber in so einem Fall gute Karten – wer aber über Stürz handelt verliert dagegen oft einen eigentlich klaren Prozess.

00:29:59: Ja, das soll's für heute zu unserem Schwerpunktthema gewesen sein.

00:30:04: Ich will noch mal an dieser Stelle Werbung für unser aktuelles Webinar machen und zwar haben wir ein kostenloses Webinar zur verhaltensbedingten Kündigung.

00:30:12: Meldet euch da unbedingt an!

00:30:15: Weil – wie kennen das oder ihr kennst vielleicht auch viele verhaltendsbedingte Kündigungen scheitern vor Gericht weil sie handwerklich schlecht vorbereitet wurden und schlecht begründet werden.

00:30:24: Wir zeigen worauf Arbeitgeber achten sollten und sprechen über typische Risiken und Praxistaubliche Lösungen.

00:30:30: Unser kostenloses Webinar findet statt am siebzehnten November zwanzig sechsundzwanzig und zwar von zwölf Uhr bis zwölfuhr vormundvierzig, und zusätzlich erhält jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine praktische Checkliste für Arbeitgeber.

00:30:43: also jetzt anmelden und einen Platz sichern.

00:30:45: den Link den findet ihr in der Folgenbeschreibung.

00:30:47: wir hoffen auch die heutige Folge hat euch gefallen.

00:30:51: lasst gerne eine super Bewertung da überall da wo das geht.

00:30:54: Das hilft uns, damit unser Podcast noch sichtbarer wird und er von noch mehr Personen gehört wird.

00:30:59: Folgt uns natürlich und empfehlt uns weiter!

00:31:02: Die nächste Folge die könnt ihr am sechsohnzwanzigsten Oktober hören.

00:31:06: Thema wird sein – die zehn wichtigsten Regelungen im Arbeitsvertrag Teil eins.

00:31:11: Schreibt uns wenn ihr zu diesem Thema Fragen habt, die wir in der Folge beantworten sollen.

00:31:15: Die E-Mail Adressen von einem Buchwald und von mir findet ihr auch in der folgen Beschreibung.

00:31:20: Bleibt nur noch….

00:31:22: Euch alles Gute zu wünschen, vielen Dank fürs Zuhören.

00:31:24: Macht es gut!

00:31:25: Tschüss!

00:31:26: Auch von mir!

00:31:27: Tschüs aus Hamburg!

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