Folge 25: Das BEM - ein schwieriges Hindernis bei krankheitsbedingten Kündigungen
Shownotes
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Dr. Alexander Scharf: as@scharf-und-wolter.de
Jens Buchwald: jb@scharf-und-wolter.de
§ 167 Abs. 2 SGB IX
"Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)."
BAG zum Unterlassen des BEM
Urteile vom 20.11.2014 - 2 AZR 664/13 + 2 AZR 755/13
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-664-13/
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-755-13/
Richter am Arbeitsgericht Saarland, Matthias Notzon
https://www.linkedin.com/in/matthias-notzon-568076181/
BAG - Verweigerung der Einwilligung um Datenschutz: Kein Grund für die Nichtdurchführung des BEM
Urteil vom 15.12.2022 - 2 AZR 162/22
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-162-22/
BAG - Drohung im BEM-Verfahren
Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 47/16
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-47-16/
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